6. Die Rückzahlung des Verfahrens subvenciones.tema3
Die Verpflichtungen der Begünstigten, Art. 14 LSubv:
- Realisierung der subventionierten Tätigkeit.
- Um die Kosten zu rechtfertigen, die Adm
- Kommunizieren Sie zu erhalten Zuschüsse oder sonstige Beihilfen
- Erstattung von Beträgen, die noch nicht fertig.
Die LSubv umfasst eine Reihe von Prognosen über die Rechtfertigung für die Empfänger von Zuschüssen wird erwartet, dass durch Verordnung die Einführung eines Systems für die Validierung und abgestempelt Nachweis der Ausgaben, um zu vermeiden, betrügerische oder Verbesserung der Effizienz der Verfahren Überprüfung und Kontrolle.
Die allgemeine Regelung sieht vor, Erstattung, die sich aus der Ungültigkeit der Konzessionsvertrag, dann sammeln sich Nachteil Ursachen.
Die Gründe der Invalidität, Art. 36 LSubv, die bis 62 des Gesetzes Nr. 30/92 Bezug genommen wird und fügt hinzu, die unzureichende Mittelausstattung., Bestimmt auch die Wiedereinführung der Nichtigkeit der Entschließung Gewährung entstehen, wenn andere verletzt l Rechtssystems.
Die Unwirksamkeit des Zuschusses wird eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Beträge führen erhalten.
- Angemessenheit der Ursachen für die Rückzahlung Pflichten der Begünstigten und kooperierenden Institutionen für den Fall, dass die Art. 37 der LSubv Signale:
a) erhalten den Zuschuss zu verzerren oder versteckt die Voraussetzungen, um es zu bekommen.
b) die völlige oder teilweise Nichterfüllung des Ziels.
c) Ausfall der Rechtfertigung oder dass dies nicht ausreicht.
d) Werden die erforderlichen Maßnahmen, um die Verbreitung zu nehmen.
e) Widerstand, zu entschuldigen, Behinderung oder Verweigerung der Leistungen und der Finanzkontrolle und der Verletzung der Prüfungs-oder sonstigen Verpflichtungen zu testen.
f) Verstoß gegen die Verpflichtungen von Admiral Anlässlich der Vergabe des Zuschusses Sierre beeinträchtigen oder in Bezug auf, wie ihre Ziele zu erreichen verhängt.
g) Verstoß gegen die Verpflichtungen von Admiral Zusammenhang mit der Gewährung des Zuschusses, andere als die oben auferlegt, wenn sie die Unmöglichkeit, die Überwachung der Verwendung der Mittel stammen gesammelt.
h) Die Annahme, nach den Bestimmungen des ss. Zwischen 87 und 89 EGV.
i) In allen anderen Fällen von der LSubv vorgesehen.
Es ist vorgesehen, dass die Rückkehr nur ein Teil der Finanzhilfe, vorbehaltlich der Einhaltung der Empfängeradressen nähert sich in vollem Umfang nachkommen. Die Verpflichtung zur Rückzahlung ist der Sanktionen, die der Empfänger entsprechen kann unabhängig.
REGELN das Recht auf Erstattung Nachfrage Adm (4 Jahren nach der Erteilung).
Wiedereinstellung und verantwortlich Forced:
- Empfänger und Institutionen zusammenarbeiten, aber die Manager von Unternehmen, oder diejenigen, die rechtliche Vertretung JCAS anderer, Partner und Teilnehmer in der Hauptstadt aufgelöst und liquidiert Einrichtungen und die Erben oder Vermächtnisnehmer in ihrem Wesen und halten die Bedingungen der gesetzlich festgelegt.
LSubv, was die Sanktionen (Art. 52 bis 58 macht). Einschließlich eines illegalen Abschluss Adm Wegen der Straftat und eine rechtliche Regelung der Sanktionen, die der Art des straffälligen Verhaltens.