Kapitel IV - Das Recht auf Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Artikel 53 - Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Bildung, mit der vollen Entfaltung seiner Person, die Vorbereitung für die Ausübung der Bürgerschaft und der Qualifikation für die Erwerbstätigkeit, die ihnen:
I - gleiche Bedingungen für den Zugang zum und der Verbleib;
II - das Recht, von ihren Erziehern respektiert werden;
III - das Recht auf Bewertungskriterien Wettbewerb, und nennen können auf der höheren Schule;
IV - Das Recht auf Organisierung und Teilnahme an studentischen Organisationen;
V - Zugang zu kostenlosen öffentlichen Schulen in der Nähe seines Wohnsitzes.
Ziffer. Das Recht der Eltern oder Erziehungsberechtigten, die aus dem Bildungs-Prozess bekannt ist, sowie bei der Festlegung von Bildungs-Vorschlägen zu beteiligen.
Artikel 54 - Es ist die Pflicht des Staates, Kinder und Jugendliche zu gewährleisten:
I - Grund-, obligatorisch und kostenlos, auch für diejenigen, die keinen Zugang zur richtigen Zeit;
II - schrittweise Ausdehnung der obligatorisch und kostenlos und Sekundarstufe I;
III - spezielle pädagogische Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, vorzugsweise in die reguläre Ausbildung;
IV - Besuch im Kindergarten-und Vorschulalter für Kinder von null bis sechs Jahren;
V - Zugang zu höheren Ebenen der Bildung, Forschung und künstlerischen Schaffens, je nach Kapazität der einzelnen;
VI - die Bereitstellung von regelmäßigen Abendkurse ausreicht, um die Bedingungen der jugendlichen Arbeitnehmer;
VII - Unterstützung bei der Grundbildung durch ergänzende Programme bieten Schulmaterial, Transport, Verpflegung und medizinische Versorgung.
§ 1 - Der Zugang zu kostenloser Pflichtschulbildung ist ein subjektives öffentliches Recht.
§ 2 - nicht im Bereich der Schulpflicht durch die öffentliche Bereitstellung von IT-oder unregelmäßig wichtige Verantwortung der zuständigen Behörde.
§ 3 - obliegt der Regierung, die Grundschüler zu identifizieren, so dass sie einen Anruf und dass sie zusammen mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten Teilnahme an der Schule.
Artikel 55 - Die Eltern oder Betreuer sind verpflichtet, ihre Kinder oder Stationen in der regulären Bildungssystem zu registrieren.
Artikel 56 - Die Direktoren der Institutionen der Grundbildung unterrichtet den Rat der Vormundschaft Fälle:
I - Missbrauch mit ihren Schülern;
II - Wiederholung von ungerechtfertigten Abwesenheiten und Absentismus, wurden der Schule erschöpft;
III - hohes Maß an Wiederholung.
Artikel 57 - Die Regierung wird Forschung, Experimente und neue Vorschläge im Zeitplan zu fördern, Sortieren, Lehrplan, Methodik, Lehr-und Bewertungsmethoden, die auf die Integration von Kindern und Jugendlichen von der Grundschule ausgeschlossen obligatorisch.
Artikel 58 - Keine Achtung des Bildungsprozesses werden die kulturellen, künstlerischen und historischen eigenen sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen, indem ihnen der Niederlassungsfreiheit und des Zugangs zu der Kultur.
§ 59 - Gebietskörperschaften, mit Unterstützung der Staaten und der Union, fördern und erleichtern die Zuweisung von Ressourcen und Räume der Kultur, der Sport-und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche ausgerichtet.