. * Durchführung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit e) Recht auf Kontrolle: * Die Einhaltung der Regeln, Vereinbarungen und Verhaltensweisen: Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Chancengleichheit für Frauen und Männer. * Zu diesem Zweck haben sie die notwendigen Kapazitäten und die rechtliche Klagebefugnis verfolgen Verwaltung und Justiz im Einvernehmen mit der Mehrheit seiner Mitglieder. 5.2. Sonstige gesetzliche Befugnisse: a) die Rechte der passiven Information. Rechte, Entscheidungen Geschäft informiert werden über: * externe funktionale Mobilität. * Individuelle MSCT. * Individuelle Transfers. * * Transmission Company .. Entlassungen objektiven wirtschaftlichen. B) Recht auf aktive Information. Es wird notwendig sein, der mit Vertretern vor der Annahme: * * Transfers .. MSCT kollektive Gruppen .. * Entlassungen. C) Recht, Entscheidungen zu beteiligen bei der Herstellung bestimmter: * Wesentliche Änderung tarifvertragliche Bedingungen des Ursprungs konventionell. * In Ermangelung einer Vereinbarung, die Unternehmen vereinbart, mit den Vertretern (Enterprise Agreements) das System der beruflichen Einstufung, Einstellung der Förderung System, ungleichmäßige Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit und die tägliche (Art. 34.2 und 3), Fixation des Monats die zweite Erhebung der Prämie, der Festlegung der Muster der Eingang von Löhnen, etc.. d) Das Recht auf Unternehmen verhandeln Tarifverträge auf. e) Das Recht auf Streik aufrufen etc. (Art. 3 DLRT,). 6. Garantien und Erleichterungen UNIT von Vertretern. 6.1. Garantien: - Zweck: zu kontrollieren oder zu beschränken die Ausübung der gesellschaftsrechtlichen Befugnisse der Leitung und Disziplin in Bezug auf Vertreter der Arbeitnehmer. Sources Regelungen: art. ET 68 und ET anderen Bestimmungen, das Übereinkommen Nr.. ILO 135. Diese Garantien können Strafen und verbessert werden durch Tarifvertrag - steuerpflichtigen Leistungen: das Individuum und andere Arbeitnehmervertreter (Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte, Arbeitnehmer, Mitglieder der Prävention Dienstleistungen ...). a) Entlassungen: * Verbot der Kündigung oder Sanktionen Grundlage der Diskriminierung> Bedeutung: Unfähigkeit zu Recht Feuer (so zu disziplinarischen oder verdeckte) oder Sanktion (direkt oder indirekt) von der rechtmäßigen Ausübung ihrer repräsentativen Funktionen> Die Ausführung seines Amtes gegen die Bestimmungen des, ja es ist die Ausübung der Disziplinargewalt. > Zeitlicher Rahmen der Garantie: Bei der Ausübung ihres Mandats, und ein Jahr nach seiner Fertigstellung (außer im Falle des Rücktritts oder der Widerruf des Mandats von der Versammlung). Geschützt sind auch Vertreter festgelegten Kandidaten für die Wahlen Einheit.> Case verletzen das Verbot (das Vorhandensein von diskriminierenden Motiv: Nichtigkeit der Kündigung oder Aussetzung nach art. ET 01.17) .*